3.2. Dem Angebotspreis kam vorliegend gemäss der Ausschreibung ein Gewicht von 60 % zu. Verwendet wurde eine Preisbewertungsmethode, bei der das günstigste Angebot 100 Punkte und ein um 100 % teureres Angebot 0 Punkte erhält. Die Beschwerdeführerin hat mit Fr. 673'850.50 das preislich günstigste Angebot eingereicht. Das teuerste Angebot der G. ______ beträgt Fr. 935'845.20 und ist somit um 38.88 % teurer (Vergabevorschlag Baumeisterarbeiten / Offertvergleich [Beschwerdebeilage 6; Beschwerdeantwortbeilage 7]). Aufgrund der gewählten Bewertungsmethode erhält das teuerste Angebot noch 61.1 Punkte (von 100) bzw. gewichtet noch 36.7 (von 60).