A. Für die Werkleitungs- und Strassenerneuerung der E. ______strasse schrieb die Einwohnergemeinde C. ______ (Bauverwaltung) die Baumeisterarbeiten (BKP 211) im offenen Verfahren öffentlich aus (vgl. Amtsblatt des Kantons Aargau vom _____). Innert Eingabefrist wurden elf Angebote mit Netto-Eingabesummen zwischen Fr. 673'850.50 und Fr. 935'845.20 (inkl. 8 % MWST) eingereicht. Mit Beschluss vom 11. Juni 2012 vergab der Gemeinderat C. ______ die Baumeisterarbeiten zum Preis von Fr. 715'993.15 an die F. ______. Mit Verfügung der Bauverwaltung vom 13. Juni 2012 wurde der A. ______ die anderweitige Auftragsvergabe mitgeteilt.