Die umstrittene Mauer stellt zwar für die Beschwerdeführenden eine gewisse Beeinträchtigung dar, vor allem in ästhetischer Hinsicht. In Abwägung aller Umstände erscheint es jedoch unverhältnismässig, eine Anpassung zu verlangen, um den rechtskonformen Zustand wiederherzustellen. Auch eine teilweise Anpassung, z.B. ein Verzicht auf die erste Mauerstufe, würde ca. Fr. 70'000.– bis Fr. 100'000.– kosten, da die ganze Statik anzupassen wäre, und wäre unverhältnismässig zu verlangen. Dass die Mauer zu begrünen ist, um die "Beeinträchtigung der Nachbarn zu minimieren", hat der Gemeinderat bereits im angefochtenen Entscheid verfügt. Dies muss nicht nochmals wiederholt werden.