Die Rückversetzung der ganzen Mauer 5 m von der Grenze weg würde Fr. 150'000.– bis Fr. 200'000.– kosten. Diese Kosten sind – auch in Anbetracht der Bausumme von Fr. 1,7 Mio. – übermässig hoch. Dabei ist mitzuberücksichten, dass die Bauherrschaft über eine rechtskräftige Bewilligung verfügt, wonach ihr das Erstellen einer Kalksteinmauer bis in etwa auf Höhe der zweiten Mauerstufe erlaubt worden ist. Die Bauparzelle befindet sich auf der Nordseite der Parzelle der Beschwerdeführenden in sehr steilem Gelände unmittelbar beim Bach. Die umstrittene Mauer stellt zwar für die Beschwerdeführenden eine gewisse Beeinträchtigung dar, vor allem in ästhetischer Hinsicht.