Stützmauer; Schadenersatz – Stützmauern müssen bezüglich Höhe und Abstand als Ganzes beurteilt werden. Die Vorschrift über die Möglichkeit der Terrassierung und Staffelung von Gebäuden findet für Stützmauern keine Anwendung. – Feststellung der Rechtswidrigkeit der Mauer und Möglichkeit von Schadenersatzansprüchen gemäss Art. 679 ZGB Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 26. Juli 2012 (BVURA.12.102) Aus den Erwägungen