3. Die Einwohnergemeinde D. _______ wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 12'800.00 zur Hälfte, das heisst mit Fr. 6'400.00, zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) die Einwohnergemeinde D. _______ (Vertreter) 1. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten