Zuschlagsverfügung führen muss. Die Einwohnergemeinde D. _______ wird in Nachachtung der Vorschriften des Submissionsdekrets sowie der vorstehenden Erwägungen das beabsichtigte Contracting neu auszuschreiben und durchzuführen haben. Im Vorfeld der Neuausschreibung wird die Vergabestelle auch abzuklären haben, ob der Auftrag gegebenenfalls sogar in den Geltungsbereich des Staatsvertragsrechts fallen könnte (vgl. Art. 7 Abs. 1 IVöB i. V. m. Anhang 1 zum IVöB; §§ 29 ff. SubmD i. V. m. Anhang 10 zum SubmD).