7. Zusammenfassend hat die Einwohnergemeinde D. _______ die fragliche Ausschreibung Contracting Holzschnitzelheizung mit Wärmeverbund nicht konsequent nach den Regeln des Submissionsdekrets durchgeführt. Zu Unrecht geht sie davon aus, dass das Submissionsrecht gar nicht zur Anwendung gelange. Beim fraglichen Contracting handelt es sich indessen um eine öffentliche Vergabe, welche dem Submissionsdekret untersteht. Unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze des Submissionsdekrets verletzte das von der Einwohnergemeinde D. ____