_ vom 29. Juni 2011 enthält keine weitergehende Begründung. Ausgeführt wird "gemäss der detaillierten Auswertung, welche nach den in der Ausschreibung definierten Kriterien vorgenommen wurde, können wir den Zuschlag nicht an Sie vergeben. Es darf gesagt werden, dass sehr hochstehende Angebote eingereicht wurden, der Entscheid aufgrund der Bewertungskriterien ist dementsprechend knapp. Die Auswertung können Sie dem beigelegten Protokollauszug entnehmen." (Beilage 2 der Beschwerdeführerin).