Für diese Ergänzungsvariante liegt, was die Gemeinde D. _______ ausdrücklich einräumt (Duplik, S. 22) kein Offertöffnungsprotokoll vor. Bezüglich der Öffnung der Angebote hält § 15 Abs. 1 SubmD fest, dass alle Eingaben bis nach Ablauf der Eingabefrist verschlossen aufzubewahren sind. Gemäss § 15 Abs. 2 SubmD werden die Angebote durch mindestens zwei Beauftragte der Vergabestelle geöffnet. Sie erstellen und unterzeichnen ein Öffnungsprotokoll. Dieses wird allen Anbietenden im offenen und se- - 17 -