Angemerkt sei ausserdem, dass Contracting-Ausschreibungen regelmässig nach den Regeln des öffentlichen Submissionsrechts vergeben werden, wie die aktenkundigen Ausschreibungen der Gemeinden Rekingen, Erlinsbach, Küttigen, Reinach sowie weiterer Gemeinden aus anderen Kantonen zeigen (Beilagen 15 und 16 der Beschwerdeführerin). Die G. _______, welche die Einwohnergemeinde D. _______ im vorliegenden Vergabeverfahren unterstützt hat, wies im Zusammenhang mit dem Holzschnitzelwärmeverbund L. _______ ebenso darauf hin, dass die Ausschreibung nach der Submissionsverordnung erfolge (Beilage 17 der Beschwerdeführerin).