4.8. Angesichts dieses Ergebnisses braucht das widersprüchliche Verhalten der Einwohnergemeinde D. _______ nicht vertieft überprüft zu werden. Es erstaunt immerhin, dass die Gemeinde D. _______ im Amtsblatt vom _______ die Submission Contracting Holzschnitzelheizung mit Wärmeverbund im offenen Verfahren öffentlich ausgeschrieben hat (vgl. Beilage 9 der Beschwerdeführerin). Bis zur Erstattung der Beschwerdeantwort war ausweislich der Akten von einer Konzessionserteilung nie die Rede. Der Ausschreibung im Amtsblatt wurde auch die ordentliche Rechtsmittelbelehrung der Beschwerde an das Verwaltungsgericht, wie sie in Submissionsstreitigkeiten üblich ist, beigefügt. Die Gemeinde D. ____