4.3 "Vertragliche Minimalbedingungen"). Das Entgelt des Contractors – und damit auch die Finanzierung der Baukosten – besteht im Energiepreis sowie dem Jahresgrundbetrag 1 und 2, welche auch die Gemeinde für ihre Liegenschaften zu bezahlen hat. Lediglich beim eventuellen Anschlusskostenbeitrag werden die Gemeindeobjekte - 15 - ausgenommen (vgl. Contracting-Ausschreibung Ziff. 3.7 "Preisgestaltung" und Ziff. 6.3 "Preismodell").