Zu berücksichtigen ist im Weiteren, dass (gemäss Contracting-Ausschreibung) die Verantwortlichen der Gemeinde D. _______ bei den Wärmelieferverträgen die Verhandlungen mit den potenziellen Wärmekunden begleiten. Allfällige Abweichungen von den Wärmelieferverträgen seien mit der Gemeinde D. _______ zu besprechen und nur nach deren Genehmigung und Einverständnis gültig (vgl. Contracting-Ausschreibung Ziff. 3.4.). Wenn die Einwohnergemeinde mit dem Wärmeverbund nichts zu tun hat, wie sie sinngemäss argumentiert (vgl. Duplik, S. 5), würde sie sich kaum in die Preisverhandlungen einbringen.