Zu berücksichtigen sind überdies die Investitionskosten des Contractors, welche im "Vorprojekt" ursprünglich auf Fr. 9'250'000.00 geschätzt wurden (Beilage 3 der Beschwerdeführerin [S. 26]) und von der Beschwerdeführerin beispielsweise mit Fr. 7'181'200.00 (Ergänzungsvariante; bzw. Fr. 7'962'930.00 Grundvariante) veranschlagt werden (vgl. Offerten der Beschwerdeführerin). Dieser Betrag umfasst im Wesentlichen die Erstellung der Heizanlage, der Fernwärmeleitungen und der Hausstationen sowie der Planung des Bauprojekts bis und mit Inbetriebnahme (vgl. Contracting-Ausschreibung Ziff. 6.1). Der Gemeinde steht das Recht zu, die Anlage zu jedem Zeitpunkt (zurück) zu kaufen.