4.4. Dass diese Angebote keinen "Preis" haben sollen, weshalb keine bereinigten Schlusssummen zu beurteilen seien und diese zwangsläufig bei den Unterlagen fehlten (vgl. Beschwerdeantwort, S. 16), ist nicht nachvollziehbar. Der Preis spielt in mehrfacher Hinsicht eine Rolle. Die Con- tracting-Ausschreibung (Beilage 10 der Beschwerdeführerin; schwarzer Ordner, Griff 12) enthält in Ziff. 3.7 Vorgaben zur Preisgestaltung. Diese Vorgaben umfassen den Anschlusskostenbeitrag (Gemeindeobjekte: kein - 12 -