elektrischen Leitungsdrähten zur Errichtung eines Verteilnetzes vorenthalten. Die Übertragung derartiger Nutzungsrechte bedürfe einer Sondernutzungskonzession. Dies müsse in analoger Weise auch für das streitige Vorhaben eines Wärmeverbund-Werkes gelten (Beschwerdeantwort, S. 7 ff.).