Die Beschwerdeführerin bestreitet diese Ausführungen. Während des gesamten Vergabeverfahrens sei nie von einer Konzessionserteilung die Rede gewesen und auch die Gemeinde sei immer von einer Submission und einer Beschaffung ausgegangen. Bei den von der Gemeinde D. _______ beschafften Leistungen handle es sich um Bauleistungen (Bau der Heizzentrale), Lieferungen (Wärme) und Dienstleistungen (Contracting-Dienstleistungen), die dem Submissionsdekret unterstünden. -7-