2. Gegen Verfügungen der Vergabestellen gemäss § 5 des Submissionsdekrets vom 26. November 1996 (SubmD; SAR 150.910) kann direkt beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden (§ 24 Abs. 1 SubmD). Die Einwohnergemeinde D. _______ fällt als Vergabestelle im Sinne von § 5 Abs. 1 lit. b SubmD in Betracht. Die Einwohnergemeinde D. _______ macht geltend, es gehe vorliegend nicht um eine Beschaffung der Gemeinde, sondern um eine Erteilung einer Konzession. Das Submissionsdekret gelange daher nicht zur Anwendung, weshalb auf die Beschwerde gar nicht eingetreten werden könne -5-