6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zugunsten der Beschwerdeführerin." 2. Mit Verfügung vom 12. Juli 2011 wurde dem Gesuch um aufschiebende Wirkung superprovisorisch entsprochen (Ziff. 4 der Verfügung vom 12. Juli 2011). 3. Die F. _______ teilte mit Schreiben vom 21. Juli 2011 mit, sie beteilige sich nicht am Verfahren (vgl. Ziff. 3 der Verfügung vom 12. Juli 2011). 4. Mit Beschwerdeantwort vom 25. Juli 2011 beantragte die Einwohnergemeinde D. _______: "1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf überhaupt eingetreten werden kann.