4. Der Beschwerdeführerin sei Einsicht in die Vergabeakten, insb. in den vollständigen detaillierten Auswertungsbericht samt Bewertungstabelle der G. _______ (umfassend die Angebote zur ersten Ausschreibung und jene zur Ergänzungsvariante), zu gewähren und ihr nach Akteneinsicht Gelegenheit für eine Ergänzung der Beschwerde einzuräumen oder ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. 5. -3- Der Zuschlagsempfängerin sei keine Einsicht in die Offerten der Beschwerdeführerin und in die im Beilagenverzeichnis speziell gekennzeichneten Beilagen zu gewähren.