2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr 166.00, gesamthaft Fr. 3'166.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführerin die Einwohnergemeinde B.______ (Gemeinderat) -8- 1. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten