Verhandlungen zwischen der Vergabestelle und den Anbietenden über Preise sind unzulässig (§ 17 Abs. 4 VRPG); nur im freihändigen Verfahren sind Verhandlungen zulässig (§ 17 Abs. 5 VRPG). -7- 4. Zusammenfassend können der Vergabestelle im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung an die D.______ keine Rechtsverletzungen angelastet werden. Insbesondere liegt kein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot vor. Damit erweist sich die Beschwerde als unbegründet, weshalb sie abzuweisen ist. III. Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen die Verfahrenskosten zu Lasten der Beschwerdeführerin (§ 31 Abs. 2 VRPG).