2.3. Bei der Beschwerdeführerin erklärt sich der gegenüber dem Preis im Offertöffnungsprotokoll um Fr. 4'302.25 höhere bereinigte Betrag damit, dass (wie bei allen Angeboten) die Abzüge für Baureinigung, Bauwesenversicherung und Baustrom für den Preisvergleich unberücksichtigt blieben. Die Berechnung des bereinigten Preises bei der Beschwerdeführerin ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.