1.2. Nach Darstellung der Vergabestelle hat das mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragte Ingenieurbüro E.______ bei der Prüfung der Angebote festgestellt, dass beim Angebot der D.______ zwei offerierte Produkte zum Teil nicht dem in der Submission vorgegebenen Qualitätsstandard entsprachen. Daraufhin seien diese beiden Preise für die qualitativ gleichwertigen Produkte bei der D.______ nachgefragt und von dieser nachgeliefert worden. Die beiden Preise seien in der Kostenzusammenstellung ersetzt worden, ohne dabei andere Preise oder Konditionen zu verändern. Aus diesem Grund sei es beim Angebot der D.___