3. Die D.______ hat sich am Beschwerdeverfahren nicht beteiligt (vgl. Ziff. 3 der Verfügung des Kammerpräsidenten vom 30. November 2011). C. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 27. Februar 2012 beraten und entschieden. -3- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: