1.3.2. Der vorliegend zu vergebende Auftrag umfasst die Ausarbeitung eines Regenüberlaufkonzepts. Es handelt sich dabei um einen Dienstleistungsauftrag. Dienstleistungsaufträge sind im Einladungsverfahren nach § 7 Abs. 3 SubmD zu vergeben, wenn der geschätzte Wert Fr. 150'000.-- übersteigt. Bei der Berechnung des Auftragswertes ist die eidgenössische Mehrwertsteuer nicht zu berücksichtigen (§ 8 Abs. 5 SubmD). Enthält ein Auftrag die Option auf Folgeaufträge, so ist in der Regel der Gesamtwert massgebend (§ 8a Abs. 3 SubmD).