3. Verfahrensantrag: Es sei der Beschwerdeführerin Gelegenheit zu geben, die vorliegende Beschwerde zu ergänzen, nachdem – allenfalls – die Vergabestelle eine Begründung der angefochtenen Verfügung nachschiebt. 4. Dieser Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen, und es sei der Vergabebehörde zu untersagen, den Vertrag mit der Zuschlagsempfängerin abzuschliessen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."