Demgegenüber falle bezüglich des Kriteriums Preis ein Unterschied von Fr. 195.25 bzw. 130.60 nicht ins Gewicht. Bei einem Auftragsvolumen von Fr. 10'000.-- seien Preisdifferenzen in dieser Grössenordnung - unabhängig, ob es sich um ortsansässige oder auswärtige Offerenten handle - kein gewichtiger Vorteil.