eine Erfüllungsgarantie werde bei Auftragen unter Fr. 50'000.-- nicht verlangt. Hingegen weise die ortsansässige Y. AG bezüglich des Kriteriums Umweltverträglichkeit Vorteile auf, da ihre Werkstatt nur zwei Kilometer von der Baustelle entfernt liege, diejenige der Beschwerdeführerin rund sieben Kilometer. Die Nähe wirke sich auch für allfällig später folgende Reparatur- und Unterhaltsarbeiten günstiger aus. Demgegenüber falle bezüglich des Kriteriums Preis ein Unterschied von Fr. 195.25 bzw. 130.60 nicht ins Gewicht.