bb) Die Zuschlagskriterien gemäss Ziffer 2.3 der Ausschreibungsbedingungen lauten: Qualität, Termin, Preis, Erfahrung/Referenzobjekte, Fachkompetenz des Anbieters und Projektteams, Umweltverträglichkeit, Erfüllungsgarantie, Garantieleistungen. Der Gemeinderat führt in der Vernehmlassung aus, er erachte die beiden in Frage stehenden Unternehmen in bezug auf die Kriterien Qualität, Termintreue, Erfahrung, Kompetenz und allfällige Garantieleistungen als ebenbürtig; eine Erfüllungsgarantie werde bei Auftragen unter Fr. 50'000.-- nicht verlangt.