Ortsfremde dürfen nicht allein aufgrund dieser Qualifikation aus einem Vergabeverfahren ausgeschieden werden. So liegt z. B. ein Verstoss gegen das Binnenmarktgesetz vor, wenn für die Teilnahme an einem Submissionsverfahren zwingend die Ortsansässigkeit verlangt wird (Art. 5 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 lit. a BGBM; vgl. zum Ganzen: Botschaft BGBM, S. 1268; Karl Weber, Das neue Binnenmarktgesetz, in: Schweizerische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 68/1996, S. 169 f.; Paul Richli/Kilian Wunder, Über die Möglichkeiten zur Beschränkung des freien Warenverkehrs nach dem Binnenmarktgesetz, in: Aktuelle Juristische Praxis [AJP] 1996, S. 908 ff.).