Sachverhalt Für die Spenglerarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau des Gemeindehauses führte der Gemeinderat X. ein freihändiges Submissionsverfahren (Einladungsverfahren) durch. Es wurden vier Offerten im Bereich von Fr. 10'000.-- eingereicht. Die Offerte der ortsfremden Beschwerdeführerin war am billigsten und lag je nach Ausführung um 1,3 bis 2 % unter derjenigen der zweitgünstigsten Anbieterin, welche ortsansässig ist und den Zuschlag erhielt. Der Gemeinderat begründete den Zuschlag mit der besseren Umweltverträglichkeit (Anfahrtsweg);