Hinzukommt, dass in solchen Fällen die Gefahr von bewussten Manipulationen bei der Ausarbeitung des Devis nicht zu bestreiten ist. Vor allem dort, wo besondere Fachkenntnisse erforderlich sind, die nur der Betreffende aufweist, ist eine Überprüfung durch die Bauherrschaft bzw. den Architekten, ob sich der spätere Bewerber durch die Aus- oder Mitgestaltung des Devis einen Vorteil verschafft, ohne die Expertise eines Fachmanns kaum möglich. Es besteht somit bei solchen Konstellationen generell die Gefahr, dass die Chancengleichheit der Bewerber nicht mehr gewährleistet ist.