c) Vorliegendenfalls hat die Beschwerdegegnerin das Architekturbüro P. mit der Planung und Bauleitung im Zusammenhang mit dem Umbau der Liegenschaft "Altes Vereinshaus" beauftragt. Dieses wiederum hat für die Elektroplanung Y. zur technischen Mithilfe hinzugezogen. Sowohl der beauftragte Architekt als der vom diesem zugezogene Elektroplaner [Y.] erscheinen damit als Hilfspersonen der Vergabebehörde für das fragliche Submissionsverfahren.