b) aa) Das SubmD trat am 1. Mai 1997 in Kraft (Regierungsratsbeschluss vom 8. Januar 1997); gleichzeitig wurde die Verordnung über die Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen (Submissionsverordnung, SubVO) vom 16. Juli 1940 aufgehoben. Die Submission, die vorliegendenfalls angefochten wird, wurde am 3. / 4. Februar 1997 öffentlich ausgeschrieben (wobei die Bedeutung dieser Ausschreibung umstritten ist [vgl. Erw. II/1 hienach]); der Beschluss der Beschwerdegegnerin über die Erteilung des Zuschlags datiert vom 3. Juni 1997. Damit stellt sich die Frage des anwendbaren Rechts und hierbei zunächst die Frage nach der Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde im vorliegenden Fall.