Mit Schreiben vom 17. Juni 1997 teilte die Kirchenpflege dem späteren Beschwerdeführer die anderweitige Vergabe des Auftrags mit. Das Verwaltungsgericht hob den Zuschlag auf und wies die Angelegenheit zurück zur neuen Vergabe der Arbeiten aufgrund der durchgeführten Submission. Aus den Erwägungen 1. a) [...] Gegen Verfügungen der Vergabestellen gemäss § 5 des Submissionsdekrets (SubmD) vom 26. November 1996 kann direkt beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden (§ 24 Abs. 1 SubmD). Tritt eine Gemeinde als Vergabestelle auf, gilt diese Rechtsschutzbestimmung unabhängig vom Wert des Auftrags (§ 24 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 lit. d SubmD).