d) Im vorliegenden Fall hat keine öffentliche Ausschreibung stattgefunden, sondern der Gemeinderat hat drei Anbieter zur Einreichung einer Offerte für die zu vergebenden Plattenarbeiten eingeladen (vgl. § 8 Abs. 3 SubmD); er hat die Arbeiten somit nach Durchführung eines beschränkten Wettbewerbs freihändig vergeben.