Sachverhalt Für die Vergabe der Plattenarbeiten im Zusammenhang mit dem Umbau eines Kindergartens führte der Gemeinderat ein freihändiges Submissionsverfahren (Einladungsverfahren) durch. Es wurden drei Offerten eingereicht. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten mit Beschluss vom 10. Juni 1997 an die Y. AG und teilte dies am 11. Juni 1997 mit einfachem Schreiben des leitenden Architekturbüros der Mitbewerberin Z. mit, welche dagegen Beschwerde erhob. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten werden durfte.