Fest steht, dass das Angebot der Zuschlagsempfängerin für die von der B. ausgeschriebenen Bauarbeiten am Mittwoch, 24. April 2013, um 16.00 Uhr nicht – wie verlangt – bei der Vergabestelle eingetroffen war. Wohl war eine Eingabe der Zuschlagsempfängerin am 23. April 2013 bei der Vergabestelle eingegangen; diese betraf jedoch ein ganz anderes Projekt. Die (richtige) Offerte ging der Vergabestelle erst am 26. April 2013 um 14.09 Uhr zu, also fast zwei Tage nach dem festgesetzten Eingabetermin. Infolgedessen muss davon ausgegangen werden, dass die Offerteingabe im vorliegenden Fall verspätet erfolgt ist.