Es ist unbestritten, dass seitens der Zuschlagsempfängerin am 23. April 2013 eine offensichtlich korrekt adressierte Eingabe bei der Vergabebehörde eintraf. Anlässlich der Offertöffnung am 25. April 2013 (09.00–11.30 Uhr) stellte sich allerdings heraus, dass es sich hierbei nicht um das Angebot für die ausgeschriebenen Baumeisterarbeiten, sondern um eine Offerte für das Kinderheim E. handelte. Nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst des BVU wurde die Zuschlagsempfängerin am 25. April 2013, um 18.00 Uhr, telefonisch informiert und aufgefordert, ihr Angebot umgehend innert höchstens 24 Stunden einzureichen.