Hinzu komme, dass beide Ausschreibungen auf der gleichen Seite des gleichen Amtsblatts publiziert worden seien. Anlässlich der Öffnung der Angebote sei das offensichtliche Versehen von der Vergabekommission festgestellt worden. Nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und auf dessen Empfehlung sei die Zuschlagsempfängerin aufgefordert worden, das Angebot umgehend innert höchstens 24 Stunden einzureichen. Die aus der bereits erfolgten Öffnung erlangten Kenntnisse seien unter absolutem Verschluss gehalten und nicht an Dritte (weder an Mitbewerber noch an Mitarbeiter) kommuniziert worden.