"1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Der Beschwerdeführerin seien die in den Vorakten enthaltenen Angebotsunterlagen der: a) C. (Vorakten, Lasche Q); b) G. (Vorakten, Lasche PQ); c) H. (Vorakten, werden nachgereicht); d) I. (Vorakten, werden nachgereicht); e) K. (Vorakten, werden nachgereicht) als vertrauliche Dokumente nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. 3. Die der Beschwerde superprovisorisch erteilte aufschiebende Wirkung sei sofort zu widerrufen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin." 3. Am 8. Juli 2013 reichte die B. eine weitere Eingabe ein.