"1. Der Vergabeentscheid der B. vom 4. Juni 2013 sei aufzuheben; 2. Die Beschwerdegegnerin 2 [C.] sei vom Vergabeverfahren auszuschliessen; 3. Der Zuschlag für den Neubau Wohnhaus sei der Beschwerdeführerin [A.] zu erteilen; 4. Eventualiter sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin 1 zur Neubewertung zurückzuweisen; 5. Subeventualiter sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin 1 zur Wiederholung des Vergabeverfahrens zurückzuweisen; 6. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen; 7. Der Beschwerdeführerin sei Akteneinsicht in die vorinstanzlichen Akten zu gewähren; 8. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen;