Die Offerte der C. für den Neubau des Wohnhauses der B. in Höhe von Fr. 4'435'321.85 (inkl. MWST) wurde am 26. April 2013 (14.09 Uhr) nachgereicht. Mit Beschluss vom 28. Mai 2013 erteilte die Baukommission der B. der C. den Zuschlag für die Baumeisterarbeiten zum Preis von Fr. 5'179'815.30 (inkl. MWST). Mit Verfügung vom 4. Juni 2013 wurde der A. die anderweitige Vergabe der Arbeiten eröffnet. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 14. Juni 2013 erhob die A. Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Anträgen: