Im vorliegenden Fall geht es um die Vergabe von üblichen Bauarbeiten im Bereich Tiefbau (Rohrlegungsarbeiten für Wasser und Gas). Entsprechend hoch ist mit 70 % das Gewicht des Preises. Für Vergaben dieser Art sind Preisunterschiede von ca. 10–30 % üblich. Die fünf Angebote bewegen sich denn auch innerhalb einer Preisspanne von 15 %. Die Vergabebehörde muss diesem Umstand bei der Preisbewertung angemessen Rechnung tragen.