2 von 3 lässt sich nicht in allgemeingültiger Weise bestimmen, sondern hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Die in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebene Gewichtung des Zuschlagskriteriums "Preis" muss jedoch bei der Bewertung deutlich zum Ausdruck kommen, d.h. die gewählte Bewertungsmethode muss die Gewichtung des Kriteriums derart berücksichtigen, dass das im Voraus bekannt gegebene Gewicht tatsächlich zum Tragen kommt (AGVE 2004, S. 232; erwähnter VGE III/77 vom 18. Dezember 2012 [WBE.2012.237], S. 7 f.; je mit Hinweisen).