Dem Angebotspreis kam vorliegend gemäss der Ausschreibung ein Gewicht von 70 % zu. Verwendet wurde eine Preisbewertungsmethode, bei der das günstigste Angebot 100 Punkte und das höchste Angebot 85 Punkte erhielt, dazwischen wurde linear interpoliert. Die Beschwerdeführerin hat mit Fr. 147'401.75 das preislich günstigste Angebot eingereicht. Das teuerste Angebot der H. beträgt Fr. 168'987.00 und ist somit um knapp 15 % teurer. Aufgrund der gewählten Bewertungsmethode erhält das teuerste Angebot noch 85 Punkte (von 100) bzw. gewichtet noch 59.5 (von 70). 4.3.