Die hier ausschliesslich massgebenden Projektreferenzen der Beschwerdeführerinnen werden demgegenüber von der Vergabestelle nicht in Frage gestellt, weshalb den Beschwerdeführerinnen bei den beiden Subkriterien richtigerweise jeweils die volle Punktezahl, d.h. 10.5 statt lediglich 6.3 Punkte, hätte zukommen müssen. Mit der entsprechenden Korrektur erhöht sich die Gesamtpunktezahl der Beschwerdeführerinnen folglich von 90.928 auf 99.328, womit sie in der Gesamtbewertung klarerweise auf Rang 1 zu liegen kommt. 4.