Der beim Zuschlagskriterium "Kompetenz" bzw. bei den beiden Subkriterien "Referenzen Strassenbau" und "Referenzen Ortsbetonarbeiten" vorgenommene Bewertungsabzug wird einzig mit den ungenügenden Referenzen der Schlüsselpersonen (Bauführer, Polier) begründet. Die hier ausschliesslich massgebenden Projektreferenzen der Beschwerdeführerinnen werden demgegenüber von der Vergabestelle nicht in Frage gestellt, weshalb den Beschwerdeführerinnen bei den beiden Subkriterien richtigerweise jeweils die volle Punktezahl, d.h. 10.5 statt lediglich 6.3 Punkte, hätte zukommen müssen.